Erklärung zur Barrierefreiheit
Unsere Webseite soll für alle Menschen gut nutzbar sein – auch mit Screenreader, Tastatur oder Vergrößerung. Hier erfahren Sie, wie weit wir dabei sind und wie Sie uns Barrieren melden können.
Für welche Webseite gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung gilt für die Webseite des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Freyung-Grafenau, unter der Adresse kvfreyung.brk.de.
Wie barrierefrei ist die Webseite?
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA. Die Webseite ist mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar. Umgesetzt sind unter anderem:
- klare Seitenstruktur mit Überschriften und Sprungmarke direkt zum Inhalt
- Bedienung auch mit der Tastatur
- ausreichende Farbkontraste für Texte und Bedienelemente
- Alternativtexte für inhaltlich wichtige Bilder
- Formularfelder mit Beschriftungen, die auch Screenreader vorlesen, und verständliche Fehlermeldungen
- Darstellung auf Smartphone, Tablet und Computer, auch bei Vergrößerung
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
- Eingebundene Inhalte anderer Anbieter: Die Facebook-Seite unter „Aktuelles“ und die Informationen des Seniorenwohnen-Portals des BRK stammen von anderen Anbietern. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.
- Kursanmeldung: Die Anmeldung zu Kursen erfolgt über das Buchungssystem unter frg.kurse.bayern.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Erklärungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bieten wir derzeit nicht an.
Wenn Sie Inhalte nicht nutzen können, helfen wir Ihnen gern telefonisch weiter: 08551 9144‑0.
Wie ist diese Erklärung entstanden?
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung des Kreisverbands. Erstellt am 5. Oktober 2026, zuletzt überprüft am 5. Oktober 2026.
Barriere gefunden? Sagen Sie es uns!
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Webseite auffallen, melden Sie sich bitte. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Freyung-Grafenau
Kolpingstraße 11
94078 Freyung
Telefon: 08551 9144‑0
Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Schlichtung und Durchsetzung
Wenn wir Ihr Anliegen nicht zufriedenstellend lösen, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.