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Hinweise für die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten des BRK-Kreisverbandes Freyung - Grafenau

 

Geltungsbereich und Gerichtsstand:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungsangebote des BRK Kreisverbandes Freyung-Grafenau. Der Gerichtsstand ist Freyung.

 

 

Anmeldung:

Die Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen (Lehrgang, Seminar, Ausbildung) erfolgt schriftlich (Post, Fax, E-Mail oder über die im Internet zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare) bei der Ausbildungsstätte. In Ausnahmefällen ist auch eine  telefonische Anmeldung während eines Beratungsgespräches möglich.

 

Diese Anmeldung ist verbindlich!

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

Auch Anmeldungen über Handys, die von Jugendlichen betrieben werden, sind bindend!

 

Je nach Veranstaltung kann der Kreisverband Freyung-Grafenau eine persönlich unterschriebene Bestätigung der Anmeldung einfordern. Die Teilnehmer erhalten bei fristgerechter Anmeldung eine schriftliche Bestätigung an die Privatadresse bzw. Email-Adresse über die anmeldende Stelle. Inhalte der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sein.

Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 min.

 

 

Mindestteilnehmeranzahl:

Die Mindesteilnehmeranzahl einer Ausbildungsveranstaltung besteht grundsätzlich aus mindestens 10 Personen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung wie Mindermengenpauschale je fehlenden Teilnehmer/in.

 

 

Zahlungsbedingungen:

Das Entgelt für die Veranstaltungen (Lehrgang, Seminar, Ausbildung) ist nach Aufforderung an den Kreisverband Freyung-Grafenau zu zahlen. Dies kann in Form von Vorabzahlung über Internetdienste, Überweisung oder Barzahlung vor Lehrgangsbeginn verlangt werden.

 

Soll die Leistung von Dritten (z.B. Unfallkasse oder Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber oder bildungsfördernde Institutionen bei Teilnehmer-Gruppen) erbracht werden, haften die Teilnehmer oder der Auftraggeber als Mitschuldner. In diesen Fällen müssen Kostenübernahmeerklärungen der Kostenträger eingereicht werden. Erst nach deren Eingang der Kostenübernahmeerklärung im Original ist eine Teilnahme ohne Barzahlung vor Lehrgangsbeginn möglich.

 

Es gelten jeweils die veröffentlichten Gebühren und Informationen zu den Ausbildungsarten unter: www.freyung-grafenau.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücktritt bzw. Kündigung der Teilnehmer/innen:

 

Bei Fachausbildungen: 

·      bei Absage bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 50% der Lehrgangskosten an. 

·      bei Absage unter 5 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 100% der Lehrgangskosten an.

Bei einem Rücktritt vom Vertrag aus einem wichtigen Grund (§ 314 BGB) nach Ablauf der v.g. Frist entstehen Kosten der jeweiligen Kursunterlagen, sofern kein ärztliches Attest bis zum Lehrgangsbeginn vorliegt. Ein Ersatzteilnehmer kann gegen Übernahme der entstehenden Bearbeitungskosten gestellt werden.

 

Bei Breitenausbildungen:

Die Teilnehmer/innen können ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Arbeitstage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung per Post, Fax, E-Mail oder in Ausnahmefällen telefonisch (auch nachweisbarer Anrufbeantworter) bei dem Veranstalter.

Bei späterer Absage, Kündigung während der Lehrgangsdauer oder gar keiner Rücktrittserklärung fallen 100% der Lehrgangskosten an.

Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. II BGB bleibt davon unberührt, bedarf jedoch der schriftlichen  Bestätigung wie Vorlage eines ärztlichen Attest ect.

 

Die Ausfallgebühren werden jeweils dem Auftraggeber (z.B Lehrgangsteilnehmer bei Selbstzahler, Arbeitgeber oder bildungsfördernde Institutionen bei Teilnehmer-Gruppen) in Rechnung gestellt.

 

Die Lehrgangskosten werden nicht in Rechnung gestellt, wenn ein Ersatzteilnehmer den Ausbildungsvertrag verbindlich übernimmt. Auch hier gilt die schriftliche Form der Vereinbarung. Der Kreisverband Freyung-Grafenau behält sich jedoch vor, diesen bei entsprechend sachlichem Grund zurückzuweisen.

 

 

Absagen durch den Veranstalter:

Die ausbildende Stelle kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund die Durchführung der Veranstaltung absagen. Ein kurzfristiger Ersatztermin wird nach Möglichkeit angeboten.

Bereits vom Teilnehmer oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesen Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen  an den Kreisverband Freyung-Grafenau sind ausgeschlossen.

 

 

Änderungen:

Ein Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf bzw. des Veranstaltungsortes berechtigen den Teilnehmer/in nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

 

 

 

 

 

 

Haftung des Veranstalters:

Der Kreisverband Freyung-Grafenau haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Weitere Haftungen gegenüber Teilnehmer/innen werden nicht geleistet.

 

 

Ersatzbescheinigungen:

Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem Teilnehmer/in auf Verlangen innerhalb 24 Monaten nach Abrechnung des Lehrgangs gegen eine Gebühr von 20,- € eine Zweitschrift ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur dann ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung vollständig besucht wurde.

 

 

Datenerfassung:

Die Teilnehmer/innen erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden.

 

Formerfordernis und Schlussbestimmungen:

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Teilnehmer/in und dem Veranstalter sind nur wirksam, wenn sie in Schriftform bestätigt werden. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag Freyung.

 

 

Salvatorische Klausel:

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

 

 

 

Bayerisches Rotes Kreuz – BRK

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Kreisverband Freyung Grafenau

Kolpingstrasse 11, 94078 Freyung

Vertreten durch den Kreisgeschäftsführer Josef Aigner

 

Tel.: 08551/9144-0

Fax: 08551/9144-288

E-Mail: info@kvfreyung.brk.de

Internet: www.freyung-grafenau.de